»Manche Berge scheinen unüberwindlich, bis wir den ersten Schritt tun.« (Anke Maggauer-Kirsche)
Unser Angebot
Das Angebot der Ambulanten Betreuung richtet sich an Menschen mit seelischer Beeinträchtigung und insbesondere mit einer psychischen Erkrankung nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Dabei orientiert sich der Betreuungsdienst an die in der ICF formulierten Definition von Behinderung, die alle Bereiche des individuellen und sozialen Lebens einschließt. Das Angebot ist eine am Individuum und seinem Bedarf zu orientierende Leistung zur Sozialen Teilhabe gem. §§ 76, 113 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX.
Die Ambulante Betreuung ist eine aufsuchende, qualifizierte Assistenz, die im häuslichen Bereich und im sozialen Umfeld des betroffenen Menschen erbracht wird.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Einschätzung des Hilfebedarfes des Leistungsempfängers durch den Sozialhilfeträger. Dies erfolgt im Rahmen einer integrierten Teilhabeplanung (ITP). Hier werden die Art, der Inhalt und der Umfang des jeweiligen Hilfebedarfes festgelegt.
Ausschlusskriterium für die Betreuung ist eine vordergründige Suchterkrankung.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dem Antragsverfahren.