Unsere Angebote

Betreuung nach § 1896 BGB

Die Mitarbeiterinnen unseres Vereins führen Betreuungen nach § 1896 ff. BGB. Wir unterstützen volljährige Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen.

Wir vertreten die von uns betreuten Menschen im Rahmen der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabengebiete. Dies können z.B. sein: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Heimplatzangelegenheiten, Behörden-angelegenheiten u.a.

Beratungen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Beratungsgespräche zu

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen.

Vorsorgebevollmächtigte können sich ebenfalls bei uns beraten lassen.